Allgemeine Bedingungen

 

Anmeldung Bitte möglichst frühzeitig telefonisch, per E-mail oder Fax oder schriftlich.

Bestätigung Als Vertragsbestätigung erhältst du binnen 14 Tagen ein Informationsblatt. Dieses enthält folgende Angaben:
Treffpunkt, Zeiten, Reise/Fahrplan, Unterkunftsadressen, gegebenenfalls Genaueres zum Programm, Ausrüstungsliste, Mietmaterial, Zahlungsverkehr.
Dieses Info wird elektronisch als pdf versandt, auf speziellen Wunsch auch per Post.

Bezahlung Auf dem Informationsblatt (Pdf) per Mail sind die Angaben für eine Internetzahlung (Referenznummer, die dem orangen Einzahlungsschein entspricht oder die Angaben für einen Bank-Bank-Transfer) vermerkt. Dem Info per Post ist ein Einzahlungsschein beigelegt.
Ob zusätzlich vereinbarte Leistungen (zB Materialmieten usw) bei der Einzahlung zum Kursbetrag addiert werden können oder ob sie vor Ort direkt beglichen werden (zB Einzelzimmerzuschlag) sollen, ist im Info festgehalten. Die Bezahlung hat normalerweise vor Kursbeginn zu erfolgen; bei 1-3-tägigen Kurzanlässen ist diese erst nach der Durchführung, aber innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Zahlungszeitpunkt ist ebenfalls auf dem Info vermerkt.

Versicherung Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer.

Buchungsrücktritt / Abbruch Bei einer Annullation entstehen je nach Abmeldungszeitpunkt und unabhängig der Gründe die folgenden Kosten in % des Pauschalpreises (bei Hotelunterkünften gelten die Werte Klammern):
Tages- und Zweitagesanlässe

  • 8 Tage und mehr (40%) Fr 50.-
  • 7-3 Tage (80%) 70%
  • 2 Tage und weniger 100%

Dreitages- bis Wochenanlässe

  • 36 Tage und mehr Fr 50.-
  • 35-22 Tage (30%) Fr 50.-
  • 21-15 Tage (50%) 30%
  • 14-8 Tage 60%
  • 7-3 Tage 80%
  • 2 Tage und weniger 100%

Flug- und Auslandreisen (haben Fluggesellschaften schärfere Bedingungen, sind sie den nachstehenden übergeordnet)

  • Mehr als 8 Wochen 20%
  • 8-5 Wochen 50%
  • Weniger als 5 Wochen 90%
  • Nichterscheinen 100%

Verlässt ein Teilnehmer einen Kurs vorzeitig, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattungen

Annullationsversicherung Die Bezahlung der oben erwähnten Annullationskosten ist immer sehr ärgerlich, denn jede Abmeldung hat einen triftigen Grund. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Annullationsversicherung, welche solche Kosten normalerweise übernimmt bei: Krankheit, Unfall, Todesfall (zB auch einer persönlich nahestehenden Person oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz), eintretender Schwangerschaft, Beschädigung des Eigentums zu Hause, sowie Unruhen, Streik, Epidemien oder Elementarereignissen. Andere Abmeldungsgründe (zB berufliche) sind nicht versichert.
Die Versicherungsleistungen können aber je nach Versicherung unterschiedlich sein und die obige Liste ist nicht allgemeingültig → massgebend sind immer jene Ereignisse, wie sie in der entsprechenden Police aufgelistet sind.

Anforderungen Die Wahl eines Anlasses verlangt eine ehrliche Einschätzung des Könnens. Bei Unklarheiten beraten wir dich gerne – am liebsten per Telefon, denn klärende Mails brauchen viel Zeit und beantworten trotzdem nie alles.

  • Im Winter musst du Skifahren / Boarden können und auch in schlechten Verhältnissen überall «runterkommen»; in steilen Stellen solltest du kontrolliert schräg abrutschen können. Deine Fahrweise darf weder zu ängstlich noch zu kraftraubend sein, denn der Tiefschnee verlangt mehr Mut und Kraft. Auf Skihochtouren musst du die Spitzkehre im harten und steilen Gelände beherrschen.
  • Im Sommer erwarten wir eine gute Trittsicherheit abseits von Wegen. Spezielle Fertigkeiten (Steigeisen / Klettern) sind jeweils separat vermerkt.
  • Der Aufenthalt im Gebirge fordert eine gute Kondition! Bitte bereite dich beizeiten darauf vor – du wirst nicht nur gegen Verletzungen weniger anfällig, sondern hast auch eindeutig mehr Spass!
  • Falls du die Anforderungen nicht erfüllst, so müssen wir dich ohne Entschädigung von gewissen Touren ausschliessen.

Absagen bei Schlechtwetter Bei ungünstigen Verhältnissen werden Alternativen angeboten (in Ausnahmefällen auch ein Verschiebedatum). Dabei können sich kurzfristig Gebiets- und Programmänderungen ergeben. Bleiben Teilnehmende einem Anlass trotz einer angebotenen, zumutbaren Alternative fern, so haben sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung. Die bergschule züri teilt auf; bei kurzen Anlässen trägt sie mehr finanzielles Schlechtwetterrisiko und bei längeren Anlässen tragen die Teilnehmer mehr davon.

  • 1–2-Tagespauschalanlässe werden ohne Kostenfolge abgesagt, falls keine Alternative mit besseren Verhältnissen gefunden werden kann; das finanzielle Risiko trägt somit die bergschule züri. Wird hingegen eine vernünftige und zumutbare Ersatztour angeboten, so ist diese verpflichtend und ein Rücktritt mit den oben aufgeführten Annullationskosten verbunden.
  • 3-Tages- bis Wochenpauschalanlässe werden normalerweise nicht abgebrochen oder abgesagt, da bei dieser Dauer das Risiko von inaktiven Tagen von den Teilnehmenden mitgetragen wird.
  • Anlässe mit Hotelunterkunft können normalerweise nicht verlegt und abgesagt werden.
  • Privat- und sehr anspruchsvolle Pauschaltouren lassen ab und zu keine sinnvolle Alternative zu; hier gilt eine Schlechtwetterentschädigung in der Höhe von 30% des entsprechenden Lohns.

Absage infolge ungenügender Teilnehmerzahl
Sollte eine Durchführung infolge ungenügender Teilnehmerzahl in Frage gestellt sein, so informiert die berg-schule züri spätestens zum folgenden Zeitpunkt vor Beginn darüber:

  • 1-3-Tagesanlässe: 1 Woche
  • 4-10-Tagesanlässe: 3 Wochen
  • Flug-/Auslandreisen: 8 Wochen

Je nach Anlass werden die Teilnehmer noch früher über die Situation orientiert – wir fragen nach, bis zu welchem Zeitpunkt jemand den Absage-Entscheid wissen müsse.

Die Leistungen der berg-schule züri Inbegriffen in unseren Preisen sind folgende Leistungen (Abweichnungen davon sind bei einzelnen Anlässen speziell vermerkt):

  • Unterkunft mit Halbpension (in Hütten Matratzenlager mit Wolldecken/Duvets / in Hotels Zweibettzimmer. Einzelzimmer gegen Aufpreis sind häufig nur beschränkt oder vielfach gar nicht erhältlich).
  • Sämtliche Bergführer-, Skilehrer- und Leitertaxen sowie deren Spesen.
  • Gemeinschaftsausrüstung (Rettungsmaterial, Seile, Höhlenhelme, Leichtzelte, Kocher usw.
  • In Ausbildungskursen: Abgabe von Kursunterlagen, gut vorbereitete Theorieinstruktionen, Benützung von technischem Spezialmaterial.
  • Sonderleistungen sind jeweils speziell vermerkt (Generalabonnements, Gratismaterial, Unterricht mit Video, Transportkosten und Vollpension im Ausland).
  • Nicht inbegriffen sind: Sämtliche Bahn-, Skilift- und Taxitransporte sowie die Mittagsverpflegung und die Getränke am Abend. Kosten, die aus einer witterungsbedingten Aenderung eines Arrangements entstehen (Transporte, teurere Unterkunft usw), gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Haftung Dem Gebirge wohnen spezielle Gefahren inne, welche auch der bestens qualifizierte Bergführer nur minimieren, aber nie ganz ausschliessen kann. Zudem führen gewisse Reisen in Gegenden, die touristisch nicht erschlossen sind und medizinisch, verkehrs- und rettungstechnisch keine oder nur primitive Mittel anbieten. Ein Teilnehmer anerkennt mit seiner Anmeldung ausdrücklich die Existenz solch höherer Risiken und Gefahren; verneint er diese, so hat er von einer Teilnahme abzusehen. Die bergschule züri lehnt jegliche Haftung ab bei Ereignissen, die sie trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte sowie bei höherer Gewalt. Versäumnisse seitens der Teilnehmer sowie unvorhersehbare Versäumnisse Dritter entbinden die bergschule züri ebenfalls von der Haftung. Bei Passagierflügen haftet die jeweilige Fluggesellschaft gemäss den internationalen IATA-Bestimmungen.
Bei Streitfällen gilt schweizerisches Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach.

Beanstandungen Beanstandungen müssen unmittelbar am Ort dem jeweiligen Leiter gemeldet werden, damit sich dieser um eine geeignete Lösung bemühen kann. Auf Mängel, die nicht sofort angezeigt und erst später angesprochen werden, kann danach nicht mehr eingegangen werden.